Ein fast alltäglicher Fall:
Der Betroffene, ein junger Familienvater aus dem Golden Grund, der gerade eine neue Arbeitsstelle angetreten hatte, befuhr im März letzten Jahres mit seinem Pkw die Kostheimer Landstraße in Mainz.
Kurz vor dem Ortsausgang wurde er von einem Polizeibeamten angehalten, der ihm mitteilte, er sei soeben mit einer Laserpistole "geblitzt" worden. Man habe abzüglich Toleranz eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 36 km/h festgestellt.
Vier Wochen später wurde dem Betroffenen ein Bußgeldbescheid zugestellt, mit welchem eine Geldbuße von 160,00 €, ein einmonatiges Fahrverbot sowie drei Punkte im Verkehrszentralregister festgesetzt wurden.
Über seinen Verteidiger hat der Betroffene Einspruch eingelegt und sodann auf Vermittlung des Verteidigers den Messvorgang technisch von einem Sachverständigen überprüfen lassen.
Dieser stellte fest, dass das Lasergeschwindigkeitsmessgerät nicht ordnungsgemäß bedient worden war. Der Messbeamte hatte zwar die für den Beginn der Messreihe vorgeschriebenen Tests durchgeführt, allerdings wurde der sogenannte Visiertest in einer zu geringen Entfernung auf einem völlig ungeeigneten Objekt (Brückengeländer) durchgeführt.
Somit konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Visierachse und die Mess-achse dejustiert waren und sich somit ein weiteres messwertauslösendes Fahrzeug im Messbereich befunden haben kann.
Dies insbesondere auch, da es sich bei dem Fahrzeug des Betroffenen nicht um einen Einzelfahrer, sondern um einen Pkw in einer Kolonne handelte.
Das Amtsgericht Wiesbaden hat mit Beschluss vom 11.03.2009 zu Az. 77 OWi 5611 Js 25868/08 das Verfahren eingestellt, insbesondere auch deshalb, da der Messbeamte im Rahmen seiner Zeugenvernehmung einräumen musste, dass er die Gebrauchsanweisung des Herstellers des Messgerätes nicht gelesen hatte.
Der vorliegende Fall zeigt beispielhaft, wie wichtig es ist, Bußgeldbescheide wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht ohne weiteres zu akzeptieren, sondern sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Eine kürzlich von einer anerkannten Sachverständigenorganisation vorgelegte Statistik hat aufgezeigt, dass nur 14,92 % aller untersuchten Messvorgänge als mangelfrei eingestuft werden konnten.
Ein auf Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierter Rechtsanwalt überprüft jedes Verfahren sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in voller Höhe übernimmt.
Schließlich ist zu beachten, dass gegen einen Bußgeldbescheid nur innerhalb einer Frist von lediglich zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden kann.
Anwaltliche Hilfe sollte deshalb also schon zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in Anspruch genommen werden.