Rechtstipps

Der Anwalt – Ein Muss in Unfallsachen

Erstellt von Matthias Horz


Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen.

Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklungen der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen, etc. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.

Dies hat das für den hiesigen Gerichtsbezirk zuständige OLG Frankfurt mit Urteil vom 02.12.2014 zu Az. 22 U 171/13 mit der erforderlichen Deutlichkeit noch einmal klar zum Ausdruck gebracht.

Fahrlässig handelt danach jeder Unfallgeschädigte, der einen Verkehrsunfall ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts reguliert.

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