Rechtstipps

Elternunterhalt

Erstellt von Simon Kurz


Was, wenn das Sozialamt Sie zur Kasse bittet?

Immer mehr ältere Menschen leben in Alten- und Pflegeheimen. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Die Lebenserwartung steigt immer weiter, während nur wenige Familien – meist aus beruflichen Gründen - in der Lage sind eine adäquate Pflege und Versorgung selbst zu leisten. Zugleich steigen die Unterbringungs- und Pflegekosten in den Alten- und Pflegeheimen stetig an.

Die Einkünfte der Pflegebedürftigen - etwa aus Rente, Pensionen oder Pflegeversicherungen – reichen nur in den wenigsten Fällen zur Deckung der gesamten Unterbringungskosten aus, welche sich in der Regel auf mehr als 3.000 € belaufen. Differenzen aus Einkommen und Unterbringungskosten werden zunächst aus dem Vermögen des Pflegebedürftigen beglichen.

Was, wenn kein Vermögen vorhanden ist oder dieses bereits von den laufenden Kosten aufgezehrt wurde?

An dieser Stelle kommt das Sozialamt ins Spiel und das finanzielle Unheil für die Kinder (und Enkel) der pflegebedürftigen Personen nimmt seinen Lauf: Die Behörde zahlt Sozialhilfe, damit die Kosten der Unterbringung gedeckt werden können. Soweit, so gut. Im nächsten Schritt allerdings versuchen die Behörden die Kinder der Pflegebedürftigen im Hinblick auf die erbrachten Leistungen in Regress zu nehmen. Sie sollen Unterhalt für die Eltern zahlen!

Schon bald flattert den Kindern der Pflegebedürftigen Post ins Haus: Das Sozialamt verlangt Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Nicht selten wird zudem angekündigt, dass Schenkungen der Eltern an ihre Kinder zurückgefordert werden sollen, damit dieses Vermögen zur Kostendeckung verwertet werden kann. Jetzt geht das Zittern um das mühsam Ersparte, das eigene Einkommen und die Immobilie los.
Glauben Sie bitte nicht, dass Unterhaltsforderungen der Sozialämter immer berechtigt sind, auch Behörden machen Fehler. Lassen Sie die Forderungen und Berechnungsgrundlagen von einem Fachmann überprüfen! Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Je früher die betroffenen Kinder fachmännische Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser stehen die Chancen, dass Sie das Sozialamt nicht in Regress nehmen kann. Es können bereits im Vorfeld völlig legitime Maßnahmen ergriffen werden, um das eigene Einkommen und Vermögen vor dem Zugriff der Behörden zu schützen. Die pflegebedürftigen Eltern bleiben dabei natürlich nicht auf der Strecke, denn das Sozialamt zahlt weiter!

Gerne helfen wir Ihnen entsprechende vorbeugende Maßnahmen zu durchdenken und zu realisieren. Vereinbaren Sie einen Termin in unserem Hause. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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